Seit 1993 bin ich für meine Mandanten vornehmlich im Bereich
des Erbrechts, des Ehe- und Familienrechts sowie des allgemeinen
Zivilrechts als Rechtsanwalt tätig.
Eine umfassende und übergreifende Beratung
sowie die außergerichtliche Problemlösung stehen
für mich an erster Stelle. Die Inanspruchnahme gerichtlicher
Hilfe ist gerade im Erbrecht sowie im Familienrecht zur Zweckerreichung
aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mitunter notwendig; im übrigen
aber auch im Interesse der Vermeidung unnötiger Kosten
und der Herbeiführung einer zeitnahen Erledigung möglichst
zu vermeiden.
Aufgrund der selbst für den Fachmann kaum
noch übersehbaren Fülle von Normen und Gerichtsentscheidungen
in allen Bereichen des Rechts und den hohen Sorgfaltsanforderungen,
die ich an meine Arbeit stelle, habe ich mich schon früh
für eine Spezialisierung entschieden und hierbei die Gebiete
des Erbrechts und des Familienrechts gewählt.